Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Angebot & Vertragsabschluss

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Creative Mind GmbH („Agentur") und ihren Auftraggebern („Kunde") über Leistungen der Online-Werbung (z. B. Google Ads, Meta Ads), der Content-Produktion (z. B. Video, Foto, Grafik, Text) sowie der strategischen Beratung.

1.2 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen, die Vergütung, die Zahlungsbedingungen sowie Laufzeit und Kündigung ist in erster Linie das jeweilige Angebot der Agentur. Diese AGB ergänzen das Angebot. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Angebots diesen AGB vor (Vorrang der Individualabrede, § 305b BGB).

1.3 Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Auftragsbestätigung des Kunden in Textform, (b) Gegenzeichnung des Angebots oder (c) Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur auf Veranlassung des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass die beauftragende Person hierzu bevollmächtigt ist.

1.4 Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem im Angebot auf sie hingewiesen wird und sie dem Kunden beigefügt oder in zumutbarer Weise zugänglich gemacht werden. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit die Agentur ihnen in Textform ausdrücklich zugestimmt hat; im Übrigen wird ihrer Geltung widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.

2. Subunternehmer & Erfüllungsgehilfen

2.1 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen. Sie verpflichtet diese auf die Vertraulichkeit gemäß § 9.

2.2 Die Agentur bleibt alleinige Vertragspartnerin und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.

3. Leistungsumfang &
Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Grundlage des Leistungsumfangs sind das Angebot bzw. das Leistungsverzeichnis. Darüber hinausgehende oder geänderte Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und werden zusätzlich vergütet.

3.2 Der Kunde stellt alle erforderlichen Materialien, Inhalte, Daten- und Tracking-Zugänge, Informationen und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Verzögerungen hieraus führen zu entsprechenden Terminverschiebungen; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand gesondert berechnet.

3.3 Bei Content-Produktionen vor Ort beim Kunden stellt der Kunde den Zugang, die erforderlichen Dreh- und Betretungsgenehmigungen sowie die Einhaltung der am Produktionsort geltenden Sicherheitsvorgaben sicher.

3.4 Verzögert der Kunde die Leistungserbringung erheblich, kann die Agentur nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung den Zeit- und Leistungsplan anpassen oder vom Vertrag zurücktreten.

4. Korrekturschleifen, Abnahme & Freigabe

4.1 Die Agentur stellt Entwürfe, Konzepte und Produktionsergebnisse in einem abgestuften Freigabeprozess vor.

4.2 Soweit im Angebot nicht anders geregelt, sind je Gewerk (z. B. je Video) zwei Korrekturschleifen in der Vergütung enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.

4.3 Der Kunde prüft vorgelegte Leistungen und teilt Änderungswünsche oder Mängel innerhalb von zehn Werktagen in Textform mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist trotz Aufforderung und Hinweis auf die Folgen keine Rückmeldung, gilt die jeweilige Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Im Angebot kann eine abweichende Frist vereinbart werden.

4.4 Teilabnahmen sind zulässig.

4.5 Vorgestellte Konzepte, Entwürfe und Muster (z. B. Pitch-Materialien) bleiben bis zur Beauftragung geistiges Eigentum der Agentur und dürfen ohne Auftragserteilung nicht genutzt, vervielfältigt oder weitergegeben werden („Pitchschutz").

5. Tracking & Erfolgsmessung

5.1 Wirtschaftliche Kennzahlen (z. B. Umsatz, CPO, ROAS) sind nur messbar, wenn der Kunde ein technisch korrektes Conversion-Tracking (z. B. Google Tag Manager, Meta Pixel) eingerichtet und die erforderlichen Zugänge erteilt hat.

5.2 Ziele wie Reichweite, Leads, Klicks, Impressionen oder Branding sind nicht monetär erfassbar. Eine Erfolgs- oder Reichweitengarantie wird nicht geschuldet, soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (vgl. § 12).

6. Nutzungs-, Bild- & Persönlichkeitsrechte

6.1 Umfang und Art der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot. Ist dort nichts geregelt, räumt die Agentur dem Kunden für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht ein.

6.2 An individuell für den Kunden erstellten Auftragsproduktionen (z. B. Videos und Fotos, die beim Kunden, mit seinen Mitarbeitenden oder für seine Marke produziert werden) räumt die Agentur – soweit im Angebot vorgesehen – ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und bearbeitbares Nutzungsrecht ein.

6.3 Die Nutzungsrechte gehen jeweils mit vollständiger Bezahlung der das betreffende Werk bzw. den betreffenden Leistungszeitraum umfassenden Rechnung auf den Kunden über.

6.4 Für Aufnahme und Veröffentlichung abgebildeter Personen stellt der Kunde die erforderlichen Einwilligungen sicher (§ 22 KunstUrhG, Art. 6 DSGVO), bei Minderjährigen die Einwilligung der Sorgeberechtigten. Werden Aufnahmen in der Sphäre des Kunden erstellt, verantwortet der Kunde deren Einholung und stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Die Agentur unterstützt durch Bereitstellung geeigneter Einwilligungsvorlagen.

6.5 Die Agentur darf anonymisierte Ergebnisse und Kennzahlen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken verwenden. Eine Nennung des Kunden als Referenz sowie die Verwendung identifizierbarer Inhalte (z. B. produzierter Aufnahmen) zu Eigenwerbezwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

7. Vergütung, Preisanpassung & Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Soweit dort nicht anders geregelt, werden einmalige Leistungen (z. B. Setup) mit Auftragsbestätigung und laufende Pauschalen monatlich im Voraus zum ersten Werktag des Monats in Rechnung gestellt.

7.2 Rechnungsstellung und Fälligkeit der laufenden Pauschalen erfolgen unabhängig davon, ob einzelne Teilleistungen bereits abgenommen wurden oder Freigaben des Kunden noch ausstehen, da die vereinbarten Kapazitäten verbindlich reserviert werden.

7.3 Das Zahlungsziel ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Rechnung. Zusatz- und Mehrleistungen werden nur nach Bestätigung in Textform erbracht und gesondert vergütet.

7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Verzugskostenpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

8. Haftung & Plattformrisiken

8.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für den betroffenen Auftrag vereinbarten Vergütung.

8.3 Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.

8.4 Die Agentur haftet nicht für Sperrung, Löschung oder Einschränkung von Werbe- oder Social-Media-Konten durch Plattformanbieter (z. B. Meta, Google, TikTok, LinkedIn) sowie für technische Ausfälle von Drittanbietern oder vom Kunden bereitgestellten Systemen, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.

9. Vertraulichkeit & Datenschutz

9.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

9.2 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO. Soweit sie personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV); die Agentur stellt hierfür einen Entwurf bereit.

10. Laufzeit & Kündigung

10.1 Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Soweit dort nicht anders geregelt, gilt für laufende Betreuungs- und Retainer-Leistungen eine Mindestlaufzeit von drei Monaten; der Vertrag verlängert sich danach jeweils um die im Angebot genannte Periode, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. erhebliche Verletzung von Mitwirkungspflichten) bleibt unberührt.

10.3 Kündigungen bedürfen der Textform.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang.

11.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung mit möglichst gleichem wirtschaftlichem Zweck ersetzt.